Ergebnisbericht zur Ortsbegehung | Schwerpunktthema Verkehr
Unten aufgeführt lesen sie die Dokumentation, gegliedert nach Anlass, Zuständigkeit und Ergebnis.
Für Rückfragen steht Ihnen der Ortsbeirat gerne zur Verfügung.
Marktplatz
Kreuzungsbereich Marktplatz/Neugasse
Befestigung eines Kreuzungsspiegels vor der Apotheke
Begründung: Erhöhung der Verkehrssicherheit. Einsicht in den Kreuzungsbereich der Neugasse (Vorfahrtsstraße) für den vom Marktplatz kommenden Verkehr. Der weiß-rote Streifen sorgt bei vielen Fußgängern für Verwirrung und wird oft als Fußgängerüberweg interpretiert. Autofahrer halten den Streifen für eine Fahrbahnmarkierung und interpretieren die Vorfahrt falsch. Alternativvorschlag der Bürger: Schwelle statt Farbe.
Zuständig: Bauamt
Ergebnis: Der rote Streifen (auch wenn er direkt an einen abgesenkten Bordstein anschließt) hat keine Bedeutung. Er wurde vom Bauamt angebracht. Es fand eine Begehung mit der Polizeibehörde statt. Eine Aufpflasterung ist möglich, kann frühestens mit dem Haushalt 2020 stattfinden.
Kreuzungsbereich Hauptstraße/Weilstraße
Auf der Brücke ehem. Metzgerei Freund wäre es hilfreich, den linken Fahrstreifen für links und geradeaus einzurichten und den rechten nur für Rechtsabbieger. Hier wurden schon öfters kritische Situationen beobachtet, vor allem mit Beteiligung durch Ortsfremde.
Zuständig: Ordnungsamt
Ergebnis:Es fand eine Begehung mit der Polizeibehörde statt. Die Polizeibehörde sieht den Bürgerhinweis als zutreffend an. Es sollen Zählungen durchgeführt werden, die den Eindruck untermauern sollen. Insbesondere in Bezug auf den Rückstau. Eine Anpassung der Pfeilrichtungen kann dann umgesetzt werden
Parkflächen
Die (korrekte) Kennzeichnung der Parkflächen im verkehrsberuhigten Bereich (nach StVO) sollte in das Planungskonzept der Neugestaltung einbezogen werden.
Zuständig: Bauamt
Ergebnis: Wird bei der Neugestaltungsplanung des Marktplatzes berücksichtigt
Verkehrsführung
So gestalten, dass das Tempolimit (4-7 km/h) eingehalten wird.
Zuständig: Bauamt
Ergebnis:Wird bei der Neugestaltungsplanung des Marktplatzes berücksichtigt
Alte Gasse 1
Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Stichwort Feuerwehrzufahrt (z.B. Drehleiter) in den eng bebauten und brandgefährdeten Ortsbereich.
Zuständig: Bauamt
Ergebnis: Gemeinde hat bzgl. eines geplanten Abrisses mehrmals nachgefragt, die Denkmalbehörde stellt sich quer.
Wiesenstraße
Durchfahrtsmöglichkeit, ggf. Einbahnstraßenregelung ab Sportgelände in Richtung Feuerwehr
Die Sperrung der Durchfahrt in Höhe des Sportgeländes wurde vor vielen Jahren durch eine Einzelentscheidung von Herrn Karl-Heinz Lang veranlasst. Eine stichhaltige Begründung gab es nicht. Nach der gemeinsamen Inaugenscheinnahme durch den Ortsbeirat und Mitglieder der Feuerwehr Weilmünster beantragt der Ortsbeirat eine Anpassung der Verkehrsregelung an heutige Bedürfnisse. Die Sperrung der Durchfahrt durch einen Stein und einen Pfosten soll aufgehoben werden. Es soll eine Einbahnstraßenregelung aus Richtung Wiesenstraße, in Richtung Feldbergstraße festgelegt werden. Die Gegenrichtung soll für Rettungsfahrzeuge frei gegeben werden.
Dies wird die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfrist erleichtern (sowohl als Zuwegung für die Feuerwehreinsatzkräfte, aber auch die Anfahrt von Einsatzfahrzeugen ggf. verkürzen). Zusätzlich würde diese Regelung den Verkehr in der Taunusstraße (Parksituation, Kinder) entlasten und auf zwei Zufahren verteilen. Eine Mehrbelastung durch die Besucher des REWE Marktes ist nach der dort geänderten Zufahrt nicht zu erwarten.
Zuständig: Bauamt
Ergebnis: Für eine Öffnung (als Einbahnstraße) müsste auf einer Seite ein Gehweg gebaut werden und gegenüber das Bankett befestigt werden. Sollten in dem Bereich weitere Baumaßnahmen (Wohnhausbebauung, Kindergarten, …) umgesetzt werden, müssen dann auch die Straßenausbauarbeiten durchgeführt werden. Die Kosten hierfür wären im Bereich von ca. 400.000€
Vorfahrtsregelung Talstraße / Eppenbacher Straße
Änderung der Vorfahrtsregelung zu Gunsten der Talstraße, Markierung durch gestrichelte Linie.
Begründung: Fast jeden Abend stehen vor der Turnhalle viele Autos. Gegenüber in der Talstraße, als auch unterhalb in der Eppenbacher Straße. Hierdurch und durch den Bewuchs rechts im Kreuzungsbereich ist dieser für Fahrzeuge, aus der Talstraße kommend, sehr schlecht einsehbar. Die PKWs aus der Eppenbacher Straße fahren zumeist sehr schnell und ohne zu kucken, ob von links jemand kommt. Laut Auskunft von Personen, die an der Turnhalle parken, kommt es beim Ausparken (mit Kindern) zu "brenzligen" Situationen durch die aus der Eppenbach ausfahrenden Fahrzeuge.
Zuständig: Ordnungsamt
Ergebnis: Es fand eine Begehung mit der Polizeibehörde statt.
Eine verkehrsrechtliche Grundlage für die Änderung der Vorfahrt (aktuell rechts vor links) ist nicht gegeben.
Das Problem wird jedoch auch gesehen, als Lösungsvorschlag wird der Ausbau des Bereiches hinter der Turnhalle zu Parkplätzen (inkl. Beleuchtung) angeboten.
Ortseingang aus Richtung Lützendorf, Gehweg fehlt
Zwischen Weilstraße 41 und 51/53 fehlt der Gehweg.
Die Anwohner (auch gegenüber) müssen mitten auf der stark befahrenen Weilstraße, im Kurvenbereich nach einer Geraden (zudem schlecht beleuchtet) laufen. Hier kam es laut Aussagen mehrerer Personen schon des Öfteren zu Vollbremsungen und Gefährdungen von Fußgängern, vor allem in den Morgen- und Abendstunden.
Zuständig: Bauamt
Ergebnis: Wegeparzelle ist bereits vorhanden. Der Bau eines Gehweges war schon zweimal im Haushalt vorgesehen (ca. 80.000€) und wurde immer aus finanziellen Gründen ausgesetzt. Aktuell geplant für das Haushaltsjahr 2020.
Übergang Weilstraße (Kreisel) Bordstein absenken/unterfüttern
Der Übergang am Kreisel (Weilstraße, von innerorts kommend) ist für Gehbehinderte, Menschen mit Rollator oder Kinderwagen sehr schwierig bis unmöglich, da der Bordstein (weilseitig) sehr hoch ist. Eine Lösung sollte hier, auch wenn der Gehweg zum Brückenbauwerk gehört, gefunden werden.
Zuständig: Hessen Mobil
Ergebnis: Auf Anfrage der Verwaltung, lehnt Hessen Mobil eine Baumaßnahme am Brückenbauwerk ab. Gleiches gilt für den Übergang in Höhe des Fotostudios. Eine Alternative wäre ein Überweg dazwischen. Hier wären Absenkungen kein Problem.
Bruchwiesenstraße
Durchfahrtsregelung (Originaltext der Anwohner)
Abkürzung auf dem Rücken der Anwohner der Bruchwiesenstraße.
Seit Öffnung der Möttauer Straße zur Nassauer Straße im Jahre 2011 ist die Verkehrssituation in der Bruchwiesenstraße immer schlimmer geworden. Am Anfang war die neue Verkehrsführung Möttauer Straße als Einbahnstraße nur als Probephase vorgesehen und sollte zur Entlastung der Weilstraße führen. Den Anliegern der Möttauer Straße wurde damals die geplante Verkehrsführung vorgestellt; den Anliegern der Bruchwiesenstraße aber nicht. Obwohl die Probezeit der neuen Verkehrsführung vergangen war, wurde die Situation nicht weiter erörtert (siehe auch Leserbriefe im WT von 2013). Seit der neuen Maßnahme im Jahre 2011 wurde die Situation des Verkehrsaufkommens in der Bruchwiesenstraße immer chaotischer. Eine Messung des Fahrzeugaufkommens 2017 durch das Ordnungsamt Weilmünster hat ergeben, das bis zu 500 Autos am Tag den „Schleichweg" Bruchwiesenstraße nutzen, um den Ampelverkehr an der Weilstraße zu umgehen. Wir denken, dass bei früheren Überlegungen nicht bedacht wurde, dass sich das Verkehrsaufkommen so erhöht. Die Bruchwiesenstraße ist eine kleine Gemeindestraße und keine Landes- oder Kreisstraße und wurde auch nur als solche angelegt. Da die Anwohner in der Straße Zunehmens älter werden und durch den Zuzug von Asylantenfamilien auch viele kleine Kinder an und auf der Straße spielen und Fahrrad fahren, ist die derzeitige Situation sehr gefährlich, da im Minutentakt die Autos durch die Straße fahren, teilweise sogar mit überhöhter Geschwindigkeit. Aus den genannten Gründen bitten wir diesen, jetzigen unzumutbaren Zustand zu ändern.
Es wird daher angeregt, das Verkehrsaufkommen zu mindern.
Vorschlag 1: Verbot der Durchfahrt der Straße, sowohl aus Richtung Dietenhäuser Straße als auch aus Richtung Möttauer Straße kommend, mit Zusatz „Anlieger frei“
Vorschlag 2: Tempo 30 Zone
Zuständig: Ordnungsamt
Ergebnis: Eine Tempo 30 Zone wäre möglich, jedoch dann komplett für den Bereich Bruchwiesenstraße-Adamsbacher Straße-Talstraße
Der Gehweg - gegenüber Hausnummer 7a - ist schadhaft und soll instand gesetzt werden
Zuständig: Bauamt
Ergebnis: wird geprüft
Pfaffenberg
Wenn nachmittags Ballettstunden sind, wird die Straße so zu geparkt, dass man nicht mehr durchfahren kann. Dies wird von den Anwohnern als eine Zumutung (für eine Wohnstraße) empfunden. Es besteht der Wunsch nach verstärkter Kontrolle durch das Ordnungsamt.
Zuständig: Ordnungsamt
Ergebnis: Der Ordnungspolizist wird regelmäßig Kontrollen durchführen, das Ordnungsamt wird den Ortsbeirat über das Ergebnis informieren. Zuletzt wurden am 27.11.2018 Kontrollen durchgeführt.
Adamsbacher Straße
Der Bereich, ab dem Ende der Bebauung bis zur Garage (Münch), oberhalb der Wiese sackt jährlich weiter ab. Die Leitplanke ist kurz vor dem umfallen. Der Bereich Richtung Wiese ist abbruchgefährdet. Anwohner haben festgestellt, dass durch den Schwerlastverkehr (Baustelle) die Risse aktuell noch größer geworden sind. Hier sollte eine Erneuerung (bevor die halbe Straße abbricht) dringend durchgeführt werden.
Zuständig: Bauamt
Ergebnis: Die Leitplanke wird in 2019 gerichtet. Eine Straßenreparatur erfolgt jedoch nicht vor 2020.
Kreuzungsbereich Dietenhäuser Straße / Weilstraße
Gehweg (Schulweg) wird von Autos geschnitten. Es besteht eine akute Gefährdung der Personen (Kinder) die den Gehweg nutzen. Durch den Verkauf des Geländes an die Fa. Wern wurde die ehemalige (sichere) Alterativroute geschlossen und der gesamte Schulweg aus dem Einzugsbereich Dietenhäuser Straße und oberhalb liegender Wohngebiete in diesen Kreuzungsbereich verlegt.
Zuständig: Ordnungsamt
Ergebnis:Es fand eine Begehung mit der Polizeibehörde statt. Eine bauliche Maßnahme (Geländer, Poller, …) wird sowohl von er Verkehrspolizei, als auch der Unfallkasse Hessen als nicht empfehlenswert erachtet.
Taunusstraße (Cura Sana)
Die Park- und Verkehrsmenge, die durch den Zulieferverkehr, die Mitarbeiter und die Besucher zusätzlich entstanden ist, überlastet den Bereich der Taunusstraße erheblich. Eine darauf ausgerichtete Regelungs- bzw. Ordnungsmaßnahme (Verkehrskonzept) ist dringend erforderlich.
Zuständig: Ordnungsamt
Ergebnis: Es sollen Parkflächen markiert werden. Seit Fertigstellung der Baumaßnahmen hat sich die Situation etwas entspannt. Der Lieferverkehr soll ausschließlich über die Feldbergstraße erfolgen.
Nassauer Straße (Bereich Schötz bis ZOB)
Der Straßenbelag ist dermaßen zerstört, dass die Lärmbelästigung durch die Fahrzeuge, in Kombination mit den Schlaglöchern (insbesondere beim Schwerlastverkehr, der oft zu schnell fährt), für die Anwohner unzumutbar geworden ist. Als erste Maßnahme (von der Erneuerung des Belages ganz abgesehen) wünschen sich die Anwohner eine Messung des Verkehrsaufkommens, inkl. Geschwindigkeit, um ihr Anliegen mit Fakten zu untermauern.
Zuständig: Hessen Mobil, Ordnungsamt
Ergebnis: Es wurden kürzlich Messungen vorgenommen. Die Ergebnisse wurden dem Ortsbeirat auch bereits zur Kenntnis gegeben. Es fand eine Begehung mit der Polizeibehörde statt. Die Messanlage soll erneut aufgestellt werden. Es sollen auch Radarkontrollen durchgeführt werden. Seitens der Verwaltung wird versucht, im Zuge einer Wasserleitungsbaumaßnahme, gemeinsam mit Hessen Mobil, die Straßendecke zu erneuern, bzw. auszubessern.
Weilbrücke Audenschmiede (Zustand)
Wie war das Ergebnis der letzten Untersuchung, wann ist die nächste Untersuchung?
Zuständig: Bauamt
Ergebnis: Die letzte Untersuchung ergab keine Mängel an der Bausubstanz. Die nächste turnusgemäße Untersuchung erfolgt im ersten Halbjahr 2019.
Mauer am Gehweg (Ortsausgang Audenschmiede - Richtung Winden) bricht ab
Zuständig: Bauamt
Ergebnis: Die Mauer ist eine Grenzmauer und zur Hälfte im Eigentum der Anliegerin. Eine Begehung aus 2017 hat dies bereits geklärt. Das Bauamt wird sich mit der Anliegerin erneut in Verbindung setzen.
Kreuzungsbereich (Danziger Str. / Wiesbachstr. / Höhenstr.)
Verkehrssicherung – Kreuzungsspiegel – Hinweisschild, ...
Zuständig: Ordnungsamt
Ergebnis: Es fand eine Begehung mit der Polizeibehörde statt. Es wird zeitnah ein Hinweisschild angebracht werden. Der Ortsbeirat erhält Kenntnis darüber. Die Anordnung seitens der Ordnungsbehörde ist bereits erfolgt.
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John Doe am :